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BPatG, 26.02.2013 - 21 W (pat) 59/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BPatG, 22.06.2005 - 7 W (pat) 57/03
Auszug aus BPatG, 26.02.2013 - 21 W (pat) 59/09
Dabei ist eine Anhörung in der Regel auch dann sachdienlich, wenn der Anmelder unter Angabe von Gründen im Einzelnen den mit dem einzigen Prüfungsbescheid geäußerten Bedenken der Prüfungsstelle gegen das Patentbegehren widerspricht und keine geänderten Patentansprüche vorgelegt werden (vgl. BPatGE 49, 111 - Anhörung im Prüfungsverfahren). - BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07
Fälschungssicheres Dokument
Auszug aus BPatG, 26.02.2013 - 21 W (pat) 59/09
Der Patentanspruch 1 geht aus dem ursprünglichen Patentanspruch 1 hervor und ist auf der Grundlage der ursprünglichen Beschreibung Seite 1 Zeilen 5 bis 7 (Ergänzung im Merkmal M1), Seite 8 Zeile 7 (Korrektur im Merkmal M2), Seite 8 Zeile 16 f. (Korrektur im Merkmal M1a), Seite 3 Zeilen 14 bis 22 (Merkmale M2a und M3a), Seite 3 Zeilen 22 bis 26 in Verbindung mit Anspruch 2 (Merkmal M4), Seite 3 Zeilen 26 bis 28 (Merkmal M5) und Seite 3 Zeilen 32 bis 35 (Merkmal M6) geändert worden, wobei noch die Merkmale M6a, M6c und M6d im Rahmen dessen präzisiert wurden, was der Fachmann der ursprünglichen Beschreibung von Seite 3 Zeile 37 bis Seite 5 Zeile 35 unmittelbar und eindeutig entnehmen kann (BGH GRUR 2010, 910 - Fälschungssicheres Dokument). - BPatG, 28.04.2009 - 21 W (pat) 41/05
Auszug aus BPatG, 26.02.2013 - 21 W (pat) 59/09
Eine einmalige Anhörung ist grundsätzlich in jedem Verfahren sachdienlich (…Schulte, PatG, 8. Aufl., § 46 Rdn. 8 sowie BPatG, Beschluss vom 28. April 2009 - 21 W (pat) 41/05 m. w. N.).